Deutscher Textdichter-Verband e.V.
c/o Busch Duve Partner Rechtsanwälte
Der Deutsche Textdichter-Verband e.V. existiert seit 1945. Viele der Kolleginnen und Kollegen, die in ihm Mitglieder sind, sind auch erfolgreiche Komponisten und nicht minder erfolgreiche Interpreten. Voraussetzung für die Mitgliedschaft sind die deutsche Staatsangehörigkeit oder der steuerliche Wohnsitz in Deutschland und die Tätigkeit als Textdichter überwiegend in deutscher Sprache, wobei mindestens fünf veröffentlichte Liedertexte oder ein Textbuch oder die Mitarbeit an zwei Textbüchern - nachweislich veröffentlicht bzw. aufgeführt/gesendet - die anderen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft sind.
Kontakt
- D-20457 Hamburg